
KINDERTAGESSTÄTTENORDNUNG
1. Aufnahme
1.1. Von den Erziehungsberechtigten wird ein besonderes Maß an Engagement für die Elterninitiative-Einrichtung erwartet.
1.2. Die Kindertagesstätte nimmt Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren auf.
1.3. Jedes Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden. Die Aufnahme erfolgt nach der vom Gesundheitsamt vorgeschriebenen Bescheinigung.
1.4 Die Aufnahme erfolgt während des laufenden Jahres, wenn ein Platz frei ist, ansonsten gibt es eine Warteliste.
1.5 Probezeit ( Pädagogisch sinnvolle Integration neu aufgenommener Kinder in die Gruppenbezüge- 4 Wochen.
2. Unterbrechung / Abmeldung
2.1. Abwesenheit infolge von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung ist sofort dem Team zu melden.
2.2. Die Kündigung eines Kita- oder Hortplatz muss schriftlich zum Monatsende erfolgen.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen.
2.3. Soll der Kita-Besuch für einen Urlaub oder sonstigen längeren Zeitraumunterbrochen werden, so hat das schriftlich zu erfolgen. Dennoch ist der Elternbeitrag (Punkt 6) Pflicht.Wird ein Kind zwei Wochen vorab schriftlich bei Kitaleitung und Kassenwartin für einen Zeitraum von mindestens zwei Kalenderwochen abgemeldet, wird ein geminderter Essensgeldbetrag eingezogen.
3. Hinweise für den Besuch der Kita
3.1. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll der Besuch der Kita regelmäßig sein.
3.2. Um eine pädagogische Gruppenarbeit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Kinder regelmäßig und pünktlich in die Kita gebracht und abgeholt werden.
3.3. Da sich die Kinder täglich auch zum Spielen im Freien aufhalten, braucht jedes Kind Gummistiefel, Regenhose, Kleidung zum Wechseln und Hausschuhe. Wickelkindern sind Windeln mitzugeben. Diese gekennzeichneten Sachen verbleiben in der Kita. Bei uns hat jedes Kind die Möglichkeit mit Farbe, Ton, Matsch u.ä. zu arbeiten. Ziehen Sie deshalb Ihr Kind entsprechend an. Denken Sie auch an festes Schuhzeug – keine Schlappen, keine Clogs!
3.4. Für besondere Veranstaltungen (Zirkus, Ausflüge usw.) können Extraausgaben entstehen, diese werden gesondert abgerechnet.
4. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Betreuern.
4.1 Da die Kindertagesstätte eine familienergänzende und nicht familienersetzende Erziehungsform ist, sollten Eltern und Betreuer einen regen Austausch miteinander pflegen. Dazu ist der regelmäßige Besuch der angebotenen Elternaktionen erforderlich.
4.2 Hinweise zu aktuellen Befindlichkeiten des Kindes (z.B. schlecht geschlafen, lange wach geblieben) sind beim Bringen erwünscht, Verhaltensauffälligkeiten, Änderung der Familiensituation, Probleme in der Gruppe sollten in Elterngesprächen besprochen werden. Hierfür kann ein Termin mit den Pädagogen vereinbart werden.
4.3. Konstruktive Kritik ist jeder Zeit willkommen; wenn jedoch in der Öffentlichkeit vorsätzlich der Ruf und das Konzept der Einrichtung geschädigt werden, behält sich der Vorstand vor, rechtliche Schritte einzuleiten und den Betreuungsvertrag nach schriftlicher Abmahnung zu beenden
4.4. Elternbriefe, Protokolle, Aushänge, Bekanntmachungen sollten genau gelesen, beachtet und bei Unklarheiten nachgefragt werden.
4.5 Eine bewusste, gezielte Mitverantwortung der Eltern führt in folgenden Punkten für alle zu einem harmonischen Tages- und Gruppenablauf:
- Pünktlichkeit beim Bringen und Abholen der Kinder
- Hilfe bei der Planung und Durchführung von Festen
- Rechtzeitige Abmeldung der Kinder
- telefonisch soll jederzeit eine Erreichbarkeit bestehen.
- Unterstützung bei der Instandhaltung, Pflege (Sauberkeit) der
Einrichtung und des dazugehörigen Geländes.
5. Öffnungszeiten / Schließungszeiten
5.1. Die Kita ist geöffnet:
Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Der Hort ist geöffnet:
Montag bis Freitag von 11:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Während der Schulferienzeiten:
Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Bei erhöhtem Bedarf während der Ferien können Betreuungszeiten
dazugekauft werden, 5€ pro Stunde.
5.2. Die Kita bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Über Weihnachten und Neujahr bleibt die Kita ca. 14 Arbeitstage geschlossen. Im gesamten Jahr kann die Kita wegen Urlaub und Fortbildung bis zu 20 Arbeitstagen geschlossen werden.
53. Wegen unverschuldeter Personalschwierigkeiten oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes kann die Kita zeitweilig geschlossen werden.
5.4. Wird die Kita auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen verpflichtenden Gründen geschlossen oder in seinem Betrieb eingeschränkt, besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Gruppe, Notgruppe oder Schadensersatz. Eine Erstattung der Beiträge erfolgt nicht.
6. Elternbeitrag
6.1. Die Höhe der Elternbeiträge entnehmen Sie bitte dem Anmeldebogen oder den Infoflyern.
6.2. Dieser Elternbeitrag wird ganzjährig erhoben und zwar auch in den Monaten, in denen die Kita nicht oder nur zeitweise besucht wird.
6.3. Für Verpflegung wird ein zusätzlicher monatlicher Betrag erhoben, der durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird und sich an den tatsächlichen Kosten orientiert.
6.4. Der Elternbeitrag und das Verpflegungsgeld sind zum Ersten eines jeden Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 1. Juli fällig.
Eine Einzugsermächtigung ist zu erteilen.
6.5. Bei Zahlungsverzug der Beiträge behält sich der Vorstand vor, nach schriftlicher Mahnung mit Zahlungsfrist von zwei Wochen den Kitaplatz fristlos zu kündigen.
7. Regelung bei Krankheitsfällen
7.1. Bei Beginn einer ansteckenden Krankheit müssen die Pädagogen informiert und die Kinder zu Hause behalten werden.
7.2. Bei Erkrankung eines Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer
Kinderkrankheit oder einer anderen ansteckenden Krankheit muss die Kita-Leitung spätestens am Tag nach der Erkrankung verständigt werden, denn sie ist verpflichtet, Infektionskrankheiten unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden.(z.B.: Läuse) Das Kind darf die Kita erst wieder besuchen, wenn eine ärztlicheUnbedenklichkeitsbescheinigung dem Betreuer vorgelegt wird.
7.3. Das Kind soll drei Tage fieberfrei sein, bevor es in die Kita kommt.
7.4. Die Kinder nehmen an Untersuchungen des Gesundheitsamtes in der Kita teil, sofern die Eltern nicht schriftlich widersprechen.
8. Aufsicht
8.1. Die Verantwortung der KiTa für das angemeldete Kind beginnt und endet in den Räumen der Einrichtung innerhalb der Öffnungszeit beziehungsweise nach ausdrücklicher Vereinbarung der Erziehungsberechtigten mit dem Personal. Die Aufsichtspflicht wird von den Eltern auf die Erzieherinnen durch den schriftlichen Anmeldevertrag übertragen. Die Eltern sind für den Weg zum und von der KiTa verantwortlich.
8.2. Die Aufsichtspflicht beginnt dann, wenn das Kind in der KiTa den Erzieher/innen übergeben wird. Die Aufsichtspflicht endet dann, wenn das Kind von den Eltern aus der KiTa abgeholt wird. Mit der Übergabe des Kindes an die Eltern endet die Aufsichtspflicht der Kindertageseinrichtung.Die Aufsichtspflicht für die Hortkinder endet mit dem Verlassen des KiTagebäudes zum Antritt des Heimweges.
8.3. Für den Weg zur Kita und wieder nach Hause sind die Eltern verantwortlich. Holt eine andere als die erziehungsberechtigte Person das Kind ab, ist dies dem Betreuungspersonal rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Die Kinder dürfen nur von Personen abgeholt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
8.4. Die Kinder dürfen ohne schriftliche Mitteilung eines Erziehungsberechtigten nicht allein aus der Kita entlassen werden, Wenn das Personal das Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht für fähig hält, diesen Weg allein zu gehen, steht ihm das Recht zu, diese Erklärung abzulehnen. Grundsätzlich dürfen die
Kita-Betreuer /innen nur Vorschulkinder zu Fuß ( ohne irgendwelche Fahrzeuge) direkt nach Hause schicken.
9. Versicherung
9.1. Kita-Kinder sind durch die Ausführungsbehörde SH versichert:
auf dem direkten Weg zu und von der Kita
während des Aufenthaltes in der Kita
während Veranstaltungen der Kita außerhalb desGrundstückes (Feste, Ausflüge etc.)
9.2. Unfälle auf dem Weg von und zur Kita sind der Kita-Leitung unverzüglich zu melden, damit nötigenfalls Schadensmeldung ergeht. Unfälle, die während der Betreuungszeit geschehen, werden vom Betreuungspersonal schriftlich dokumentiert.
9.3. Für den Verlust, die Verwechslung oder die Beschädigung der Garderobe und der Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen.
10. Ansprechpartner
10.1. Elternbeirat: Vertretung der Elternbelange
10.2. Team: Pädagogik, An- und Abmeldung
10.3. Vorstand: Geschäftsführung, Finanzen, Vereinsbelange
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Der Vorstand - Das Team - Der Elternbeirat
Stand: September 2011